
Familien-Personengesellschaft. Die schenkweise Beteiligung eines Familienangehörigen wird grundsätzlich anerkannt, wenn die Gesellschaft nicht nur aufgrund von Dienstleistungen des Schenkers Einkünfte erzielt; das entspricht der Regel, daß der Steuerpflichtige eine Einkunftsquelle, nicht aber unversteuerte Arbeitseinkünfte...
Gefunden auf
https://www.pinkernell.de/glossary.htm
Keine exakte Übereinkunft gefunden.